Können homöopathische Arzneien schaden?

In den meisten Fällen verschreiben klassische Homöopathen Einmalgaben von Hochpotenzen, d.h. Sie bekommen ein paar Globuli direkt beim Homöopathen und danach wochenlang gar nichts; diese Arzneieinnahme wirkt – bei richtiger Arzneiwahl – als Impuls und bringt den Heilungsprozess in Gang, den der Organismus dann weiterführt ohne weitere Einnahmen; nur wenn der Heilungsprozess nach Wochen oder Monaten zum Stocken gekommen ist, ist u.U. wieder eine Einnahme nötig. Im Normalfall werden Sie also höchstens alle paar Monate von Ihrem Homöopathen eine Arznei bekommen (Ausnahme: Q-Potenzen).

Zu häufig eingenommene homöopathische Arzneien können sehr wohl Symptome verursachen und damit Schaden anrichten.

Deshalb wäre es meiner Ansicht nach wünschenswert, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift (z.B. Rezeptpflicht), um einen Missbrauch zu vermeiden. Der freie Verkauf homöopathischer Arzneien in Apotheken, der häufig zu unkontrollierten Einnahmen führt, ist aus meiner Sicht abzulehnen.
Aus demselben Grund ist es auch wichtig, dass Sie sich an die von Ihrer Homöopathin / Ihrem Homöopathen vereinbarte Dosierung der Arznei halten, sollte er / sie Ihnen eine Arznei mit nachhause gegeben / verschrieben haben.
Zur Illustration und Begründung dieser Ansicht hier die Zusammenfassung eines Artikels, den Dr. Abermann gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Reiter (Gerichtsmedizin Wien) in der Zeitschrift für klassiche Homöopathie (ZKH) publiziert hat: darin wird von einer Patientin berichtet, die selbständig über viele Wochen eine homöopathische Arznei eingenommen hat und schlussendlich an den Folgen der durch diese Arznei hervorgerufenen Symptome verstorben ist:

Zusammenfassung:
Von seiten der Schulmedizin wird die Homöopathie meist als harmlos dargestellt; häufig wird die Meinung vertreten, dass homöopathische Arzneien nicht nur nichts Positives bewirken, sondern insbesondere keinen Schaden anrichten können. Es werden in diesem Artikel zuerst die Meinungen namhafter Homöopathen zum Thema der Harmlosigkeit homöopathischer Arzneimittelprüfungen erörtert und in der Folge ein Fallbeispiel demonstriert, bei dem eine ungewollte Arzneimittelprüfung zu einem letalen Ausgang führte. Weiters werden mögliche Schlussfolgerungen aus diesem Fall diskutiert.